Ordnungsverfügung für Anbieter von E-Scootern und Leihrädern in der Satdt Köln zur Karnevalszeit
  • Koeln Deutz
  • Aktuelles
  • Ordnungsverfügung für Anbieter von E-Scootern und Leihrädern in der Satdt Köln zur Karnevalszeit

Ordnungsverfügung für Anbieter von E-Scootern und Leihrädern in der Satdt Köln zur Karnevalszeit

Fahrzeuge dürfen an Karneval in bestimmten Bereichen nicht angeboten oder abgestellt werden

17.02.2020

Die Stadt Köln hat Anfang Februar Ordnungsverfügungen gegen die Anbieter von Mietfahrrädern und E-Scootern (Elektrorollern) erlassen. Danach ist von Weiberfastnacht bis einschließlich Rosenmontag in bestimmten Bereichen der Innenstadt das Anbieten und endgültige Abstellen von E-Scootern oder auch Leihfahrrädern nicht erlaubt. Durch die Ordnungsverfügung werden sie außerdem verpflichtet, von Nutzern in den Verbotsbereichen trotzdem abgestellte Scooter und Räder einzusammeln.

Damit will die Verwaltung Stolperfallen und Behinderungen vermeiden. Gerade in den stark frequentierten Bereichen achtet die Stadt aus Sicherheitsgründen auf freie Verkehrsflächen, auch für den schnellen Einsatz von Rettungskräften.

Darüber hinaus ist die Stadt Köln mit den Anbietern im Gespräch, während der Karnevalstage auch außerhalb der Verbotszonen freiwillig im gesamten Stadtgebiet auf das Bereitstellen von Mietfahrrädern und E-Scootern zu verzichten und abgestellte Fahrzeuge einzusammeln. So könnten sie vor allem Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol effektiv vorbeugen.

Die mit der Ordnungsverfügung definierten Verbotszonen sind im beigefügten Kartenmaterial dokumentiert. Hier werden die Anbieter verpflichtet, Leihräder und E-Scooter bis spätestens Weiberfastnacht, 20. Februar 2020 um sechs Uhr morgens zu entfemen und das Abstellen weiterer Fahrzeuge in diesen Bereichen in der Zeit von Weiberfastnacht, 20. Februar 2020, bis Rosenmontag, 24. Februar 2020 (durchgehend bis Mitternacht) zu unterbinden und eventuell dort abgestellte Fahrzeuge unverzüglich zu entfernen.

Quelle : Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zurück

Copyright 2024 W&L Agentur. Alle Rechte vorbehalten. | In Zusammenarbeit mit der IG DEUTZ
Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps, OpenStreetMap, Youtube und Google Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.