Auch E-Zigaretten in Kneipen verboten
Elektronische Zigaretten liegen voll im Trend. Doch wer glaubt, dass man sich damit über das Rauchverbot in Gaststätten hinwegsetzen kann, der täuscht sich. Stadtdirektor Guido Kahlen sagte dazu: "Das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz hat zum Ziel, vor Gesundheitsgefahren durch das Rauchen zu schützen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Verwendung von E-Zigaretten keineswegs gesundheitlich unbedenklich. Damit finden die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf diese elektronischen Zigaretten uneingeschränkte Anwendung." Wer in Gaststätten zur E-Zigarette greift, muss mit Bußgeldern des Ordnungsamtes rechnen. Die Stadt bittet daher die Wirtinnen und Wirte, die Gäste auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.