Grundstücksverkauf für die neue Messe-City

Grundstücksverkauf für die neue Messe-City

Stadt Köln verkauft 5,4 Hektar Entwicklungsfläche in Köln-Deutz

03.02.2011

Die Stadt Köln wird eines der begehrtesten Innenstadtgrundstücke in der Bundesrepublik, ihr 5,4 Hektar umfassendes Entwicklungsgelände an der Kölner Messe, an die neu gegründete MesseCity Köln GmbH & Co KG verkaufen. Einem entsprechenden Verwaltungsvorschlag stimmte jetzt in nichtöffentlicher Sitzung der Kölner Stadtrat mit großer Mehrheit zu.

Die "MesseCity Köln GmbH & Co KG" ist eine Tochter der Strabag Real Estate GmbH und der GB Immobilien GmbH. Das Entwicklungsgebiet war europaweit ausgeschrieben worden. Die Schlussentscheidung fiel zwischen zwei Bewerbern.

Mit der Realisierung der Messe-City entsteht in unmittelbarer Nähe zum Deutzer Rheinufer das neue "Tor zur rechtsrheinischen Innenstadt". Das Gelände grenzt unmittelbar an die Kölnmesse, an den ICE-Bahnhof Köln-Deutz und an die neuen, modernen Bürostandorte in Deutz mit dem Sitz der Lufthansa, HDI-Gerling und RTL. Auf dem Gelände können bis zu 135.000 Quadratmeter Brutto-Geschossfläche mit Büronutzung etc. realisiert werden. Auch die Realisierung eines Musical-Theaters ist möglich. Das Höhenkonzept sieht eine maximale Bauhöhe von 60 Metern in zwei möglichen Gebäudekomplexen und weitere Baukörper mit maximal sieben bis zehn Geschossen vor.

Mit dem Grundstücksverkauf nimmt die Entwicklung des modernen Kölns in Deutz noch einmal deutlich Fahrt auf. Messe-City hat die gleiche Bedeutung wie der Rheinauhafen. Mit einer hochwertigen Bebauung und den verschiedenen möglichen Nutzungen beleben wir nicht nur einen Stadtteil, sondern geben klare Signale für die Modernisierung im Rechtsrheinischen,so Bau- und Planungsdezernent Bernd Streitberger in einer ersten Stellungnahme kurz nach der Ratsentscheidung.

In ihren Ausschreibungsbedingungen hat die Stadt Köln die Realisierung der Baukörper mit hochwertiger Bauqualität und anspruchsvoller Architektur und Gestaltung verbindlich vorgegeben.

Der Käufer wird außerdem verpflichtet, unverzüglich nach dem Zuschlag durch Mehrfachbeauftragung namhafter Architekten entsprechende Bebauungsvorschläge für die einzelnen Gebäude entwickeln zu lassen. Endgültig wirksam wird der Beschluss des Rates erst nach Ablauf einer Widerspruchsfrist, die im europäischen Ausschreibungsrecht generell verankert ist.

Quelle : © Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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