Kulturförderabgabe in Köln soll schneller werden

Kulturförderabgabe in Köln soll schneller werden

Einfacheres Verfahren für die Hotels in Köln

13.12.2019

Der Rat der Stadt Köln hat jetzt grünes Licht für die Umstellung des Verfahrens zur Erhebung der Kulturförderabgabe gegeben. Dazu hatte die Verwaltung einen Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt, der eine Vereinfachung der Kulturförderabgabe für die Hoteliers (Beherbergungsbetriebe) vorsieht. Die Kulturförderabgabe soll für alle Beherbergungen im Kölner Stadtgebiet ab dem 01.01.2020 nicht mehr im Sinne des sogenannten Steuererklärungsverfahrens, sondern mittels des Steueranmelde-verfahrens erhoben werden. Auf Basis eines Rechtsgespräches mit dem OVG NRW hat die Stadt Köln sich für die Umstellung des Verfahrens hin zu einer Anmeldesteuer als praktikablere Methode zur Erhebung der Kulturförderabgabe entschieden. Für die Beherbergungsbetriebe würde das Verfahren mit der neuen Regelung beschleunigt, da die von den Gästen vereinnahmte Kulturförderabgabe möglichst schnell an die Stadt weitergeleitet werden kann.

Nach dem neuen Verfahrensvorschlag teilt der Beherbergungsbetrieb die Höhe der eingenommenen Kulturförderabgabe im Wege einer Steueranmeldung mit und führt die Kulturförderabgabe unmittelbar an die Stadt Köln ab. Die Notwendigkeit einen förmlichen Steuerbescheid abzuwarten und die eingenommene Kulturförderabgabe bis zu dessen Erlass vorzuhalten entfällt für die Hoteliers. Die Steueranmeldung ist erstmals am 15.04.2020 für das 1. Quartal 2020 abzugeben. Sie gilt nach der Abgabenordnung als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Der Beherbergungsbetrieb muss die von ihm selbst berechnete Kulturförderabgabe jeweils zum 30. Tag nach Ablauf des Quartals an die Stadt Köln zahlen. Ein Steuerbescheid ist entbehrlich. Die Stadt Köln überprüft die Steueranmeldung allerdings im Rahmen ihres abgabenrechtlichen Nachprüfungsrechts. Für alle Beherbergungen bis zum 31.12.2019 gilt das bisherige Verfahren, wonach das Steueramt auf Basis der Angaben der Betriebe die Höhe der Kulturförderabgabe berechnet hat.

Die Kulturförderabgabe wird seit dem 1. Dezember 2014 auf alle privaten Übernachtungen in Kölner Beherbergungsbetrieben erhoben. Die Stadt Köln stellt in der Größenordnung dessen, was Sie mit der Kulturförderabgabe einnimmt, Fördermittel für die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus zur Verfügung. Die Kulturförderabgabe leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kölner Kulturlandschaft.

Quelle : Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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