Einführung der eID-Karte

Einführung der eID-Karte

Elektronischer Identitätsnachweis für Bürgerinnen und Bürger der EU

29.01.2021

Seit 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. Die eID-Karte soll den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern durch den eingebauten Chip einen verbesserten Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen. Eine Online-Ausweisfunktion stand bisher nur den Bundesbürgern und Personen mit einem elektronischen Aufenthaltstitel zur Verfügung. Da auf der eID-Karte kein Passfoto, Unterschrift oder Meldeadresse aufgedruckt werden, stellt die eID-Karte allerdings kein mit dem Personalausweis gleichzusetzendes Ausweisdokument dar.

Das von der Stadt Köln entwickelte Modell für die Beantragung der eID-Karte sieht dabei vor, dass die Unionsbürgerin oder der Unionsbürger die Beantragung, Gebührenzahlung und Terminvereinbarung online abwickelt. Der (einmalige) Termin zur persönlichen Vorsprache dient der Bestätigung der Identität des Beantragenden bei der Meldebehörde. Die Identitätsfeststellung selbst findet als Teil des neuen Serviceangebots zentriert in der Dillenburger Straße 68 in Kalk statt. Die fertige eID-Karte selbst muss nicht bei der Behörde abgeholt werden, sondern wird dem Beantragenden nach Hause geschickt.

Die Stadt Köln hat das gesetzlich vorgeschriebene neue Angebot für den obengenannten speziellen Kundenkreis zum Anlass genommen, einen weiteren Schritt in Richtung einer digitaleren Verwaltung zu gehen: „Ziel ist es, unser Online-Angebot stetig zu erweitern und dadurch eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zeitaufwändige Behördengänge können so auf das gesetzlich nötige Minimum begrenzt werden“, so die vertretungshalber zuständige Dezernentin, Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert.

Der Online-Service wurde auf Initiative der Stadt Köln gemeinsam vom Amt für Informationsverarbeitung, den Bürgerdiensten und einem Software-Anbieter entwickelt. „Soweit wir wissen, ist diese Lösung bundesweit einmalig. Den Beantragungsprozess haben wir auf die Bedürfnisse derer, die die Online-Ausweisfunktion der Karte nutzen möchten, zugeschnitten: Bis auf eine einmalige, rechtlich zwingende Vorsprache zur Identitätskontrolle, findet die Beantragung vollständig online statt“, ergänzt Prof. Dr. Diemert.

„Technisch funktioniert unser neues Angebot bisher einwandfrei und erhält von den Antragstellenden durchweg gutes Feedback. Um die Bekanntheit und das Interesse weiter zu vergrößern, möchten wir auf diesem Weg für unser neues Angebot werben“, so Prof. Dr. Diemert abschließend.

Alle Details zur neuen eID-Karte und der Beantragung finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20188/index.html

Quelle : Stadt Köln

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