Luftreinigungsgeräte in Kita und Schule

Luftreinigungsgeräte in Kita und Schule

Studie von Stadt und Technischer Hochschule zu infektionsgerechtem Lüften

25.02.2021

Die Stadt Köln trägt als Schulträgerin die Verantwortung für die Ausstattung der Räume in Schulen und Kitas und nimmt diese Verantwortung sehr ernst. Die Festlegung von Ausstattungsstandards dient der Bildungsgerechtigkeit.

Für die Kölner Schulen hat die Stadt Köln in Anwendung der Förderrichtlinie des Landes zum infektionsgerechten Lüften in Schulen einen Standard definiert. Demnach wurden ausschließlich für Räume, deren Durchlüftung durch das Öffnen von Fenstern nicht sichergestellt werden kann, Lüftungsgeräte angeschafft. Im Rahmen einer Studie mit der Technischen Hochschule Köln wird derzeit geprüft, ob dieser Standard für Schulen und Kitas nochmals erweitert wird. Grund für die eigene Kölner Studie ist die bisher nicht ausreichend nachgewiesene Wirksamkeit von Luftreinigungsgeräten – weshalb das Umweltbundesamt ebenfalls eine sehr zurückhaltende Empfehlung zu Luftfiltern ausspricht. Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Luftfilterungsgeräte zum Einsatz kommen können, wenn deren ausreichende Wirksamkeit bezogen auf die betreffenden Räumlichkeiten wissenschaftlich plausibel belegt ist.

Wenn voraussichtlich Mitte März Ergebnisse der Studie vorliegen, werden daraus erwachsende Erkenntnisse umgesetzt. Eine flächendeckende Anschaffung von Geräten für alle mindestens 5.000 Klassenräume in Kölner Schulen und die Räumlichkeiten der 700 Kölner Kitas ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellt wirksames Lüften, insbesondere regelmäßiges Querlüften, die beste Form der Luftreinigung dar.

Da Schule ohne das Engagement von Eltern nicht denkbar wäre, stimmt der Krisenstab jedoch trotz noch nicht nachgewiesener Wirksamkeit Anschaffungen durch Fördervereine oder Eltern auf Antrag der Schulleitung zu. Voraussetzung ist, dass die Geräte, die eingesetzt werden sollen, den durch das Gesundheitsamt festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass von ihnen nicht eine mögliche Gesundheitsgefährdung ausgeht. Eine Übernahme von Folgekosten wie Reparaturen oder durch den Betrieb entstandene Schäden ist wie in vergleichbaren Fällen nicht möglich. Die Stadt Köln bittet, sich bereits vor dem Kauf zu den notwendigen Standards mit ihr auszutauschen. Die richtigen Geräte müssen nicht nur angeschafft, sondern auch vorschriftsmäßig installiert, betrieben und gewartet werden. Auch hierzu wird die beauftragte Studie Informationen liefern und zu mehr Sicherheit beim Betrieb in Klassenzimmern verhelfen. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass auch der Einsatz eines Luftreinigungsgerätes regelmäßiges Lüften nicht ersetzen darf.

Quelle : Stadt Köln

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