Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Krise
Was ist erlaubt und was nicht?
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und zur Unterbindung der Infektionsketten haben die Länder am Wochenende weitere Maßnahmen beschlossen, die bundesweit gelten.
- Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren
- Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50 Metern - Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
- Gruppen feiernder Menschen - auch im Privaten - sind inakzeptabel
Die Maßnahmen gelten mindestens zwei Wochen, bei missachten dieser Regelungen drohen Bußgelder und aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ein Straftatbestand.
Auf eine Ausgangssperre wird weiterhin verzichtet.