Wegfall von Gebühren für Einzelhändler in Deutz
Bisher mussten die Einzelhändler, die sogenannte Warenauslagen vor ihrem Geschäft ausgestellt hatten, sofern sie die 50 cm von der Hauswand überragen, eine entsprechende Gebühr bezahlen. Mit dem Dachverband aller IGs, wo die IG Deutz auch Gründungsmitglied ist, konnte bei der Stadt Köln erreicht werden, dass rückwirkend ab dem 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 jetzt diese Gebühren entfallen. Entsprechende Gebührenrechnungen der Stadt Köln sind somit nicht mehr zu bezahlen.
Bei Rückfragen steht die IG Deutz gerne per Mail unter info@koeln-deutz.de zur Verfügung.