Einzelhandel und Spielplätze in Köln werden wegen dem Corona-Virus geschlossen
Zur aktuellen Lage wegen dem Corona-Virus in Köln: Mit Stand gestern Mittwoch, 18. März 2020, 16 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 478. bestätigten Corona-Virus-Fall. Neun dieser Infizierten befinden sich derzeit in stationärer Quarantäne, davon sechs auf der Intensivstation. Sieben Personen wurden zwischenzeitlich aus der Quarantäne entlassen.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker appelliert: „Ich rufe alle Kölnerinnen und Kölner auf: Reduzieren Sie, auch wenn es schwerfällt, alle physischen Kontakte auf absolut notwendige Begegnungen. Verzichten heißt helfen! Wenn dieser Virus unser ‚Herz auf die Probe stellt‘, wie es die Bundeskanzlerin gesagt hat, wer könnte diese Herausforderung besser meistern als wir Kölnerinnen und Kölner?“
Köln schließt Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Spiel- und Bolzplätze
Um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, ordnet die Stadt Köln in Umsetzung des Erlasses des Landes NRW mit einer Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 weitere kontaktreduzierende Maßnahmen an: Ab sofort gilt zunächst bis 19. April 2020 ein Betretungsverbot für alle Spiel- und Bolzplätze in Köln. Des Weiteren müssen die Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte (nur Lebensmittel), Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen. Für alle Verkaufsstellen gilt, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen müssen. Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie Geschäfte des Großhandels dürfen bis auf Weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Stadtdirektor Dr. Stephan Keller, Leiter des Krisenstabs, betont: „Wir zählen bei der Durchsetzung dieser Einschränkungen für das öffentliche Leben auch auf die Mithilfe der Kölnerinnen und Kölner. Es geht schließlich darum, ihre Gesundheit und die ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Ich bitte Sie: Halten Sie sich an die Verbote und bleiben Sie auf Abstand – im Freien ebenso wie in geschlossenen Räumen!“ Keller kündigte an, das Ordnungsamt werde Menschenansammlungen im öffentlichen Raum konsequent auflösen.
Seit Montag, 16. März 2020, sind alle Kölner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Für Kinder von Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können, bietet die Stadt Köln eine Notbetreuung an. In den Schulen wurden am Dienstag, 17. März 2020, rund 550 Schulkinder (erstes bis sechstes Schuljahr) betreut, in den Kölner Kinderbetreuungseinrichtungen heute rund 330 Kinder.
Stadt zahlt Beiträge für Kita, Tagespflege und OGS zurück
Die Stadt Köln bereitet derzeit eine Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Köln vor. Diese sieht vor, für die Tage die Beiträge für Kita, Tagespflege und OGS zu erstatten, an denen die Angebote nicht betreten werden dürfen. Aktuell sind das bei 23 Tagen rund fünf Wochen. Vorgesehen ist für diesen Zeitraum eine Rückzahlung von eineinhalb Monatsbeiträgen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird in gleichem Umfang auch das Essensgeld erstattet. Robert Voigtsberger, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport, betont: „Ich bedanke mich bei den Eltern für ihr Verständnis für die getroffenen Notmaßnahmen. Im Gegenzug wollen wir ein klares familienpolitisches Zeichen setzen. Es ist uns wichtig, Eltern und Kinder in dieser uns alle herausfordernden Zeit nach Möglichkeit zu unterstützen.“ Die Rückzahlung belastet den städtischen Haushalt mit rund zehn Millionen Euro.
Dazu Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert: „Wir müssen uns in dieser schwierigen Zeit auf die Kernaufgaben konzentrieren und alles dafür tun, dass Strukturen erhalten bleiben. Insbesondere Eltern wird derzeit eine Menge abverlangt, sodass wir uns entschieden haben, hier für Entlastung zu sorgen. Anders als Bund und Land haben wir aber derzeit keine Haushaltsüberschüsse und zählen darauf, dass die Kommunen in dieser Krise angemessen unterstützt werden.“ Die Stadt wird bezüglich der Erstattung der Beiträge mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Sie bittet die Eltern, ihre Zahlungen nicht zu kürzen – dies führt zu weiterem Aufwand. Unabhängig davon wird die Stadt jedoch für die ab sofort anfallenden Beträge vorerst keine Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen mehr einleiten.
Stadtverwaltung: Ab 19. März 2020 kein Publikumsverkehr
Der Krisenstab der Stadt Köln hat am gestrigen Mittwoch, 18. März 2020, weitere Festlegungen für das Leistungsangebot der Stadtverwaltung getroffen. Per Telefon und E-Mail bleiben alle Dienststellen der Stadtverwaltung vollumfänglich ansprechbar. Einschränkungen gibt es aber für die direkten persönlichen Kontakte. Ab Donnerstag, 19. März 2020, bleiben alle Dienststellen der Stadt Köln grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Die bisher vereinbarten oder online gebuchten Termine mit Ämtern und Dienststellen sind ab sofort nicht mehr gültig. Nur wenn ein Notfall gegeben ist, können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch melden, um einen Termin für eine persönliche Vorsprache zu vereinbaren. Eine Übersicht über online verfügbaren Dienste und Formulare bietet diese Seite: https://www.stadt.koeln/service/onlinedienste/.
Die Stadt wird die Einschränkungen für den Bürgerservice auf ihren Internetseiten bekanntgeben. Dort laufen aus den Ämtern und Dienststellen die aktuellen Informationen sukzessive zusammen und können unter www.stadt.koeln und dann jeweils bei den Ämtern und Dienststellen sowie in den Produktübersichten abgerufen werden.
Die bereits gebuchten Termine für Eheschließungen finden auf jeden Fall statt.
Zweites Infektionsschutzzentrum nimmt Betrieb auf
Am heutigen Donnerstag, 19. März 2020, nimmt rechtsrheinisch ein zweites Infektionsschutzzentrum seinen Betrieb auf. Dort werden Patienten – nur mit einer Überweisung des Hausarztes – beraten und auf das Corona-Virus getestet.
Das Gesundheitsamt wiederholt seine Aufforderung, dass Menschen, die aus einem Gebiet mit erhöhtem Corona-Risiko – dazu gehören Italien, Iran, Provinz Hubei in China, die Provinz Gyeongsangbuk-do in Südkorea, die Region Grand Est in Frankreich, Tirol, Madrid und USA (Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York) – nach Köln kommen, sich unbedingt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben mögen.
Generelle Handlungsempfehlungen:
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln empfiehlt, sich an die Hygienemaßnahmen zu halten, die auch vor einer Influenza-Infektion schützen: Dazu gehören kein Händegeben, regelmäßiges Händewaschen mit ausreichend Wasser und Seife, nicht mit den Händen ins Gesicht fassen. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221/221-33500. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und am kommenden Wochenende von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen sind abrufbar unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 18. März 2020 ist abrufbar unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf13/amtsblatt/amtsblatt_20_20200318.pdf