Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Krise
Welche Geschäfte müssen schließen und welche dürfen geöffnet bleiben?
Von den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind auch der Einzelhandel, Dienstleistungsunternehmen und Handwerksbetriebe betroffen.
Folgende Einrichtungen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften und erforderlichen Schutzmaßnahmen geöffnet bleiben, bzw. ihren Betrieb fortsetzen:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
Sämtliche Gastronomiebetriebe sind demnach mit der Ausnahme von Lieferungen von vorbestellten Speisen und Getränken oder deren Abholung und dem Außerhausverkauf, zu schließen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden ebenfalls geschlossen, sofern es keine medizinisch oder therapeutisch notwendigen Dienste sind. Handwerksbetriebe dürfen Ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.